Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Unverbindliche, helfende deutsche Übersetzung, klicken Sie hier für die originale ‘English Version‘)
Gültig ab 3. April 2020
Version: 4.0
Datum: 3. April 2020

Inhaltsverzeichnis:
1. Begriffsbestimmungen 
2. Geltungsbereich 
3. Angebote und Zustandekommen des Abkommens 
4. Nutzungsrecht und Rechte an geistigem Eigentum 
5. Verpflichtungen von Klippa 
6. Projektleiter 
7. Sonstige Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden 
8. Verbot der Personalbeschaffung 
9. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung 
10. Laufzeit und Beendigung 
11. Aussetzung und Auflösung 
12. Austrittsverfahren, Kontinuität 
13. Beanstandungen 
14. Höhere Gewalt 
15. Haftung 
16. Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
17. Vertraulichkeit 
18. Übermittlung 
19. Strafe 
20. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
21. Schlussbestimmungen 
22. Kontaktangaben

1. Begriffsbestimmungen 

Antrag: Abkürzung für Anwendung. Klippa verfügt über Applikationen für Android, iOS und OCR sowie über sogenannte Web-Applikationen, die im Browser genutzt werden können und die zusammen die Software bilden. 
Dienstleistungen: alle Tätigkeiten, die Klippa zur Erfüllung des Vertrages erbringt. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit Klippa abgeschlossen hat und/oder abschließen möchte. 
Klippa: Klippa ist ein Handelsname von Klippa App B.V., eingetragen bei der Handelskammer in den Niederlanden unter der Nummer 74785834, und der Anbieter der Dienstleistungen. 
Vertrag: Der zwischen Klippa und dem Kunden geschlossene Vertrag über die Bereitstellung der Software. 
Partei/Parteien: Klippa und/oder der Kunde. Software: die Software, die dem Kunden von Klippa zur Verfügung gestellt wird, in der Regel in Form von Software as a Service. 
AGB: die in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen. 
Website: „Klippa.com“.

2. Geltungsbereich 

1. Für alle Angebote, Offerten und Verträge von Klippa gelten ausschließlich die vorliegenden AGB. Der Kunde, mit dem ein Vertrag auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wurde, erklärt sich mit deren Anwendbarkeit auf zukünftige und/oder nachfolgende Verträge mit Klippa einverstanden. 

2. Vom Kunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen sowie von diesen AGB abweichende Bestimmungen lehnt Klippa ausdrücklich ab, es sei denn, diese wurden von Klippa ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. 

3. Sollte, aus welchem Grund auch immer, eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung in den AGB nicht oder nur teilweise verbindlich sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in den AGB oder des übrigen Teils der betreffenden Bestimmung. Klippa ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzregelung zu treffen, die rechtlich zulässig ist und dem Sinn und Inhalt der unwirksamen oder unverbindlichen Bestimmung am nächsten kommt. 

4. Die AGB gelten auch zugunsten von Dritten, die von Klippa für den Vertrag oder dessen Erfüllung eingeschaltet werden.

3. Angebote und Zustandekommen des Abkommens 

1. Alle Angebote von Klippa sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Angebote von Klippa dürfen nicht vervielfältigt oder ohne Zustimmung von Klippa an Dritte weitergegeben werden. 

2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Unterlagen, die von oder im Namen von Klippa mit dem Angebot oder nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Informationen und Ratschläge, vertragsgegenständlich. 

3. Verträge sowie deren Änderungen kommen durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder Auftragsbestätigung durch Klippa zustande. Ein Vertrag kommt ferner dadurch zustande, dass Klippa einen vom Kunden erteilten Auftrag ohne vorherige Bestätigung ganz oder teilweise ausführt und/oder dem Kunden Software zur Verfügung stellt. 

4. Mit Mitarbeitern von Klippa getroffene Absprachen oder geschlossene Verträge sind für Klippa nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden von Klippa ausdrücklich bestätigt. Ein mündliches Angebot und/oder eine mündliche Zusage von Klippa oder einem seiner Mitarbeiter ist ebenfalls nicht bindend, es sei denn, es wurde von Klippa ausdrücklich schriftlich bestätigt. 

5. Klippa ist jederzeit berechtigt, Bestellungen und/oder Aufträge abzulehnen oder weitere Bedingungen an die Lieferung und/oder Leistung zu knüpfen.

4. Nutzungsrecht und Rechte an geistigem Eigentum 

1. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und/oder dem Zubehör, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung, Entwürfe, Dokumentation, Angebote usw., liegen ausschließlich bei Klippa oder seinen Lieferanten/Lizenzgebern. 

2. Mit Abschluss des Vertrages gewährt Klippa dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist rein persönlich, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar. 

3. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrages. 

4. Der Kunde hat kein Recht auf und keinen Zugriff auf den Quellcode der Software. 

5. Die Daten, die der Kunde mit Hilfe der Software speichert oder verarbeitet, sind und bleiben Eigentum des Kunden oder seiner Lieferanten. Der Kunde räumt Klippa ein Nutzungsrecht an diesen Daten ein, u.a. zur Erfüllung des Vertrages, zur Entwicklung der Software und für den Fall, dass Klippa aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, von den betreffenden Daten Kenntnis zu nehmen.

5. Verpflichtungen von Klippa 

1. Klippa verpflichtet sich, die Software nach besten Kräften über das Internet verfügbar zu machen und zu halten und dafür zu sorgen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert, kann und wird aber niemals garantieren, dass die Software jederzeit, kontinuierlich und störungsfrei verfügbar ist. 

2. Von Klippa angegebene Zielzeiten für die Erbringung von Dienstleistungen, die Lieferung und/oder die Bereitstellung der Software sind immer annähernd und stellen niemals endgültige Zielzeiten für Klippa dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. 

3. Wenn Klippa eine Zielzeit überschreitet, gerät Klippa erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug. 

4. Klippa hat das Recht, die Software oder Teile davon zur Wartung, Änderung oder Verbesserung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Klippa wird sich bemühen, eine solche Stilllegung so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden zu lassen und verpflichtet sich, den Kunden gegebenenfalls rechtzeitig über die geplante Stilllegung und die voraussichtliche Dauer zu informieren, kann dies jedoch nicht garantieren und haftet niemals für Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Stilllegung. 

5. Klippa verpflichtet sich, die Software auf dem neuesten Stand zu halten. Klippa ist dabei jedoch möglicherweise von seinem Lieferanten oder seinen Lieferanten abhängig. Klippa ist berechtigt, von der Installation bestimmter Aktualisierungen oder Patches abzusehen, wenn dies ihrer Meinung nach dem ordnungsgemäßen Betrieb der Software nicht zuträglich ist oder nicht im Interesse des Kunden liegt. 

6. Klippa wird so schnell wie möglich auf jede Supportanfrage reagieren. Eine Antwort ist definiert als eine Bestätigung des Eingangs der Anfrage mit einer inhaltlichen Rückmeldung und einer Ankündigung der Maßnahmen, die Klippa ergreifen wird, sowie der Lösungszeit (falls zutreffend). Nach Erhalt der Anfrage und der Antwort wird Klippa an einer Lösung für die Anfrage arbeiten. Die Lösung wird innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt. 

7. Eine Lösung im Sinne des vorigen Absatzes kann eine Umgehungslösung sein. Eine Umgehungslösung ist eine Lösung, die das Problem nicht dauerhaft löst, aber seine Auswirkungen begrenzt oder einen Weg um das Problem herum bietet. Klippa wird sich immer bemühen, so schnell wie möglich eine Umgehungslösung zu liefern, gefolgt von einer echten Lösung, sobald diese fertig ist. 

8. Die von Klippa angegebenen Zeiten für eine Antwort oder eine Lösung sind Richtzeiten und dienen lediglich der Orientierung. Obwohl Klippa sich bemüht, diese Zeiten einzuhalten, kann nicht garantiert werden, dass eine Antwort oder eine Lösung tatsächlich innerhalb dieser Fristen geliefert wird. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die sich aus der Nichteinhaltung einer Zielzeit ergeben. 

9. Klippa wird von den mittels der Software gespeicherten Daten zum Zwecke des Notfallmanagements temporäre Sicherungen erstellen. Auf Anfrage und gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr stellt Klippa eine Kopie dieser Daten zur Nutzung in anderen Systemen zur Verfügung, soweit dies technisch möglich ist.

6. Projektleiter 

1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages einen Projektleiter zu benennen. Der Projektleiter muss über die erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Darüber hinaus muss der Projektleiter befugt sein, den Kunden zu vertreten und wichtige Konfigurations- und andere Entscheidungen zu treffen. 

2. Der Projektleiter ist die Kontaktperson für Klippa. Der Projektleiter ist auch die Person, die im Falle von Zwischenfällen, Mängeln und/oder Unvorhergesehenem im Zusammenhang mit der Software und ihrem Betrieb mit Klippa in Kontakt steht. 

3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter in der korrekten Bedienung der Software zu schulen und zu informieren. Der Projektleiter ist der erste Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seine Mitarbeiter so zu unterweisen, dass Fragen von Anwendern und sonstige Fragen, Vorfälle, Mängel etc. zunächst dem Projektleiter vorgelegt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst in der Wissensdatenbank von Klippa nach einer Lösung zu suchen. Wenn dort keine Lösung gefunden wird, nimmt der Projektleiter Kontakt mit Klippa auf. 

4. Wenn die in den Artikeln 6.1, 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind und keine spezifischen anderen schriftlichen Vereinbarungen über Service Levels getroffen wurden, die diese Klausel ausschließen, kann Klippa dem Kunden Supportkosten in Rechnung stellen. Die Kosten werden von Fall zu Fall auf der Grundlage des geltenden Stundensatzes berechnet und betragen mindestens 25 € pro Fall.

7. Sonstige Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden 

1. Der Kunde erkennt an, dass er für die erfolgreiche Erfüllung des Vertrages mitverantwortlich ist. 

2. Auf Verlangen von Klippa wird der Kunde die von Klippa gewünschte Zusammenarbeit leisten und/oder Informationen rechtzeitig und in angemessener Weise zur Verfügung stellen. 

3. Der Kunde ist für die Hardware und die Verbindungen verantwortlich, die für den Zugriff auf die Software erforderlich sind. Klippa behält sich jederzeit ausdrücklich das Recht vor, veraltete und unsichere Hardware nicht oder nur teilweise zu unterstützen. 

4. Der Kunde ist für die Verwendung aktueller, von Klippa unterstützter Webbrowser und Betriebssysteme verantwortlich. Klippa behält sich jederzeit das ausdrückliche Recht vor, veraltete und unsichere Webbrowser nicht oder nur teilweise zu unterstützen. 

5. Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt, die Bereitstellung, die Kontrolle und die Migration aller Daten, die in der Software implementiert und verarbeitet werden sollen. 

6. Dem Kunden ist es nicht gestattet,: 
 a. Dritten die Nutzung der Software zu gestatten. 
 b. die Software für Handlungen zu verwenden, die gegen niederländische oder andere geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen. Dazu gehört das Speichern oder Verbreiten von Informationen, die verleumderisch, diffamierend oder rassistisch sind. 
 c. die Software auf eine Art und Weise zu verwenden, die für andere Benutzer lästig ist oder Unannehmlichkeiten verursacht. 
 d. Funktionsstörungen und/oder Schäden an der Software zu verursachen. 
 e. die Software in einer strafbaren oder ungesetzlichen Weise zu verwenden. 
 f. das geistige Eigentum von Klippa und/oder Dritten zu verletzen. 
 g. Daten, Informationen und/oder Know-how von Klippa an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen und/oder anderweitig zu teilen. 

7. Wenn Klippa feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen AGB nicht nachkommt, ist Klippa berechtigt, die Nutzung der Software durch den Kunden bis auf weiteres zu sperren und die Durchführung des Vertrages auszusetzen oder sonstige erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, ohne zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet zu sein. Der Kunde ist in diesem Fall ausdrücklich verpflichtet, alle vertraglichen und offenen Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen. 

8. Der Kunde ist verpflichtet, sein Konto durch einen Benutzernamen und ein Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das Passwort streng geheim zu halten. Klippa kann jederzeit davon ausgehen, dass alles, was nach der Registrierung mit dem Benutzernamen und dem Passwort für das Kundenkonto geschieht, unter der Leitung und Aufsicht des Kunden geschieht. 

9. Der Kunde ist verpflichtet, Klippa über jede vermutete unrechtmäßige Nutzung der Software zu informieren.

8. Verbot der Personalbeschaffung 

1. Während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieses Vertrages ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Klippa direkt oder indirekt einzustellen oder mit ihnen zu verhandeln, es sei denn, es liegt eine Genehmigung von Klippa vor.

2. Für jeden Verstoß gegen das im vorigen Absatz genannte Verbot schuldet der Kunde Klippa eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betreffenden Klippa-Mitarbeiters für jeden betroffenen Mitarbeiter.

9. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung 

1. Klippa ist berechtigt, Preise, Preismodelle und sonstige Entgelte einmal jährlich um bis zu 5 % zu erhöhen, um Entwicklungen wie z.B. Inflation und sonstige Preissteigerungen auszugleichen, ohne dies dem Kunden ausdrücklich mitzuteilen.

2. Wenn und soweit die Preiserhöhung innerhalb des in Artikel 9.1 genannten Prozentsatzes bleibt, hat der Kunde nicht die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

3. Klippa ist auch berechtigt, Preise, Preismodelle und sonstige Gebühren nach eigenem Ermessen aus anderen Gründen anzupassen. Fällt die Preiserhöhung nicht unter den in Artikel 9.1 genannten Prozentsatz oder findet sie mehr als einmal (1) pro Jahr statt, wird Klippa den Kunden mindestens zwei (2) Kalendermonate vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail und/oder In-App-Benachrichtigung über die Änderung informieren.

4. Wenn der Kunde die Änderung im Sinne von Artikel 9.3 nicht akzeptieren möchte, kann er den Vertrag unter Beachtung von Artikel 10 kündigen. Die Nutzung von Klippa nach dem Datum des Inkrafttretens wird als Annahme der geänderten oder ergänzten Bedingungen betrachtet. 

5. Die periodische Gebühr für die Software und deren Nutzung ist immer vor der im Vertrag vereinbarten Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr zu zahlen. Die periodische Gebühr wird von Klippa elektronisch in Rechnung gestellt und auf Wunsch von Klippa per Lastschrift eingezogen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die periodische Gebühr kann sich ändern, wenn sich die Zusammensetzung der Software und/oder die Anzahl der Nutzer der Software ändert. 

6. Zahlungen, die nicht per Bankeinzug erfolgen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Geht die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist ein, ist Klippa berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. 

7. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung einer Forderung gegenüber dem Kunden gehen zu dessen Lasten, ohne dass Klippa diese in Rechnung stellen muss. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrags oder der Rechnungsbeträge, mindestens jedoch auf 500 €. 

8. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Klippa ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Klippa auszusetzen und/oder diese mit einer Forderung des Kunden gegenüber Klippa zu verrechnen, aus welchem Grund auch immer. 

9. Die Zahlungen des Kunden oder im Namen des Kunden dienen der Reihe nach zur Begleichung der geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, der gerichtlichen Kosten, der geschuldeten Zinsen und dann der ausstehenden Hauptbeträge in der Reihenfolge des Alters, ungeachtet anders lautender Anweisungen des Kunden.

10. Laufzeit und Beendigung 

1. Das Abkommen wird für eine Laufzeit von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren, fünf Jahren oder auf unbestimmte Zeit, wie im Abkommen festgelegt, geschlossen.

2. Nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit.

3. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von den Vertragsparteien stets zum Ende der dann gültigen Laufzeit mit einer Frist von neunzig (90) Tagen schriftlich gekündigt werden.

4. Wenn der Kunde die Software über einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten nicht nutzt, hat Klippa das Recht, den Vertrag zu kündigen.

5. Im Falle einer Auflösung oder Beendigung, wie in den vorhergehenden Artikeln beschrieben, gelten die folgenden Verpflichtungen des Kunden gegenüber Klippa weiter: – Ausstehende Forderungen/Zahlungen. – Haftung.

11. Aussetzung und Auflösung 

1. In den folgenden Fällen ist Klippa berechtigt, die Erfüllung des Vertrags und/oder das Recht zur Nutzung der Software sofort auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung und gerichtliches Einschreiten aufzulösen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist und unbeschadet ihrer weiteren Rechte:
 a) wenn der Kunde einer Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtung, die sich aus dem mit Klippa geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt.
 b) im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung, der Stilllegung, der Liquidation oder der vollständigen oder teilweisen Übertragung – als Sicherheit oder auf andere Weise – des Kunden oder seines Unternehmens, einschließlich der Übertragung eines wesentlichen Teils seiner Forderungen. 

2. In jedem der im vorigen Absatz genannten Fälle werden alle Forderungen von Klippa gegenüber dem Abnehmer sofort und in voller Höhe fällig. 3. Verpflichtungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung oder Auflösung des Vertrages fortbestehen sollen, bleiben unabhängig von der Beendigung oder Auflösung des Vertrages gültig.

12. Austrittsverfahren, Kontinuität 

1. Klippa stellt standardmäßig Exportoptionen innerhalb der Software zur Verfügung, um die Daten bei Beendigung zu exportieren. Wünscht der Kunde zusätzliche Unterstützung durch Klippa, so wird diese nach Rücksprache auf der Grundlage des geltenden Stundensatzes berechnet. Klippa hat das Recht, die Daten des Kunden zu sperren, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt. 

13. Beanstandungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, Klippa unverzüglich, mindestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, zu informieren, wenn ein Vorfall, ein Mangel, ein Schaden und/oder eine Unzulänglichkeit bei der Erfüllung des Vertrages durch Klippa vorliegt, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch gegenüber Klippa in Bezug auf diesen Vorfall, Mangel, Schaden und/oder Unzulänglichkeit.

2. Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Rechnung müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden, andernfalls wird die Rechnung als korrekt und vollständig betrachtet und jegliche diesbezügliche Forderung gegenüber Klippa verfällt. 

3. Eine Beanstandung des Abnehmers in Bezug auf die Vertragserfüllung durch Klippa setzt weder die Zahlungsverpflichtung und andere Verpflichtungen des Abnehmers gegenüber Klippa aus, noch berechtigt sie den Abnehmer zu einer Aufrechnung.

14. Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt ist Klippa berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erfüllung des Vertrages für die Dauer der höheren Gewalt unverzüglich auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Klippa zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. 

2. Als höhere Gewalt gilt jeder von Klippa nicht zu vertretende Umstand – auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war -, der die Erfüllung des Vertrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert oder erschwert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Störungen oder Ausfälle der Internet, der Telekommunikationsinfrastruktur, ein (D)DoS-Angriff, Stromausfälle, Krieg oder Kriegsgefahr, Streiks, Epidemien, Personalmangel und andere ähnliche Ereignisse und/oder schwerwiegende Störungen im Unternehmen von Klippa oder im Unternehmen eines ihrer Lieferanten, Transportprobleme und/oder die Aufhebung oder verspätete Erfüllung von durch Klippa abgeschlossenen Kauf- oder sonstigen Verträgen durch Dritte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Umstände, die die höhere Gewalt verursachen, in den Niederlanden oder in einem anderen Land auftreten.

15. Haftung 

1. Klippa kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer unrichtigen und/oder unvollständigen Mitwirkung und/oder Information durch den oder im Namen des Kunden ergeben. 

2. Die Klippa Software kann Vorschläge für die Verarbeitung von Dokumenten und anderen Daten machen bzw. für diese verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit all dessen, was vom Kunden mit der Klippa Software verarbeitet wird, einschließlich der Dokumente und Daten, bleibt jedoch jederzeit beim Kunden und seinen Nutzern. 

3. Unbeschadet der an anderer Stelle im Vertrag und in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen von Klippa beschränkt sich die Haftung von Klippa auf die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder auf den Ersatz nur des unmittelbaren Schadens im Zusammenhang mit einem zurechenbaren Mangel bei der Erfüllung des Vertrages bis zu einem Höchstbetrag des monatlichen Lizenzwertes von drei Monaten vor dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, jedoch mit einem Höchstbetrag von 5.000 € jährlich. 

4. Klippa kann niemals für indirekte Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, immaterielle Schäden, Handelsverluste oder rein finanzielle Verluste. 

5. Der Kunde stellt Klippa von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Erfüllung durch Klippa für den Kunden stehen, gleich unter welcher Bezeichnung. 

6. Jedes Klagerecht des Kunden, auch wegen Beschädigung oder Verlust oder Nacherfüllung der Dienstleistungen, erlischt, wenn der Mangel und/oder Schaden zu spät gemeldet wird, und verjährt in jedem Fall ein Jahr nach den Dienstleistungen, die den Schaden oder Verlust verursacht haben, es sei denn, die Parteien haben eine andere Frist vereinbart. 

7. Die Haftungsbeschränkung gemäß den AGB gilt auch für von Klippa beauftragte Dritte.

16. Verarbeitung von personenbezogenen Daten 

1. Wenn ein Kunde personenbezogene Daten in die Software eingibt, unterliegen sowohl der Kunde als auch Klippa der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR), wobei der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche und Klippa der Verarbeiter ist. Der Kunde stellt Klippa von allen Ansprüchen Dritter/Datenschützer gemäß der GDPR frei.

2. Gemäß der DSGVO müssen der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter einen Verarbeitungsvertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder Klippa abschließen. Der Verarbeitungsvertrag zwischen Klippa und dem Kunden wird in einem separaten Dokument vereinbart. 

3. Klippa gewährleistet ein Sicherheitsniveau, das den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten angemessen ist, jedoch nur, wenn und soweit sie sich in den Klippa-Diensten oder der Infrastruktur befinden. 

4. Klippa garantiert außerdem, dass alle Personen, die im Auftrag von Klippa handeln, soweit sie Zugang zu personenbezogenen Daten haben, für die der Kunde verantwortlich ist, diese nur auf Anweisung des Kunden verarbeiten. 

5. Der Kunde garantiert, dass er personenbezogene Daten nur in völlig rechtmäßiger Weise in die Dienste von Klippa eingibt und trägt dafür die volle Verantwortung. 

6. Sollte der Kunde im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung, z.B. nach der DSGVO, verpflichtet sein, die in der Klippa-Software gespeicherten Daten zu ändern, zu löschen oder herauszugeben, wird Klippa dies im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Die Kosten für diese Arbeiten können auf der Grundlage des geltenden Stundensatzes gesondert in Rechnung gestellt werden.

17. Vertraulichkeit

1. Der Kunde wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen, die sich auf die Software und ihren Betrieb beziehen, an Dritte weitergegeben werden oder in die Hände von Dritten gelangen. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Klippa wird der Kunde Informationen und/oder Daten, die ihm von Klippa zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weitergeben und sie nur an seine Mitarbeiter weitergeben, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist. 

2. Die im vorstehenden Absatz enthaltene Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, für die der Kunde nachweisen kann, dass:
 a. die Informationen bereits öffentlich bekannt waren.
 b. die Informationen allgemein bekannt waren. c. die Offenlegung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einem Gerichtsbeschluss beruht.

18. Übermittlung 

1. Dem Kunden ist es untersagt, seine Ansprüche, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abzutreten, zu verpfänden oder unter irgendeinem Titel zu übertragen.

2. Klippa ist berechtigt, seine Ansprüche, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abzutreten, zu verpfänden oder unter einem beliebigen Titel zu übertragen. 

19. Strafe

1. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 6, Artikel 17 und/oder Artikel 18 verwirkt der Kunde gegenüber Klippa, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, eine einmalige, sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zuzüglich 500 € für jeden angefangenen Tag, an dem der Kunde gegen die Bestimmungen verstoßen hat. 

2. Eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe berührt nicht das Recht von Klippa auf Ersatz von Schäden, Kosten und Zinsen, die Klippa entstanden sind.

20. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Klippa behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. 

2. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung durch elektronische Mitteilung. Änderungen von geringer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. 

3. Wenn der Kunde eine Änderung dieser Bedingungen nicht akzeptieren will, kann er den Vertrag bis zu dem Datum kündigen, an dem die neuen Bedingungen in Kraft treten, oder zum Datum des Eingangs der Kündigung, wenn dieses nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung liegt. 

21. Schlussbestimmungen 

1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Klippa und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens und ausländischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Änderungen der Geschäftsführung oder der Rechtsform berühren das Abkommen nicht.

3. Nur das Gericht der nördlichen Niederlande, Standort Groningen, ist für Streitigkeiten zuständig. 

4. Die von Klippa empfangene oder gespeicherte Version jeglicher Kommunikation, Messung und Überwachung wird als authentisch angesehen, vorbehaltlich des vom Kunden zu erbringenden Gegenbeweises. 

5. Teilweise Nichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages/der AGB im Ganzen. Die Parteien werden anstelle der nichtigen Bestimmungen eine oder mehrere neue Bestimmungen aufstellen, die dem Sinn des ursprünglichen Vertrages/der ursprünglichen Bedingungen so weit wie gesetzlich möglich entsprechen. 

22. Kontaktangaben 

Sollten Sie nach der Lektüre dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fragen, Beschwerden oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns schriftlich oder per E-Mail zu kontaktieren. Klippa App B.V. in Groningen, die Niederlande.